Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH Urteil v. - V 196/65 BStBl 1969 II S. 210

Gesetze: UStG 1951 §§ 1 Nr. 1, 7a, 11 Abs. 1UStDB 1951 § 13 Abs. 2

Leitsatz

1. Der Senat hält an seiner Rechtsprechung fest, daß die Ausgleichszahlung für Handelsvertreter umsatzsteuerpflichtiges Entgelt ist. Die Tatsache, daß die Ausgleichszahlung seit der Neufassung des EStG im Jahre 1961 zu den Entschädigungen im Sinne des § 24 Nr. 1 EStG 1961 gehört, gibt zu einer anderen umsatzsteuerlichen Beurteilung keinen Anlaß.

2. Hat ein Unternehmer seinen Gewerbebetrieb während eines Kalenderjahres eingestellt, so ist für die Errechnung eines fiktiven Jahresumsatzes (§ 7a UStG 1951 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 UStDB 1951) Veranlagungszeitraum der Zeitraum, in dem Entgelte vereinnahmt worden sind.

3. Dem Erben eines Unternehmers, der lediglich Entgelte aus der Tätigkeit des Unternehmers vereinnahmt hat, steht der Freibetrag nach § 7a UStG 1951 zu.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BStBl 1969 II Seite 210
FAAAA-90466

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

BFH, Urteil v. 26.09.1968 - V 196/65

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen