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Umsatzsteuer; | steuerfreier Verwendungseigenverbrauch bei Quotennießbrauch (§§ 1, 4 Nr.12a, 10 UStG)
Bestellt ein bisher vermietender Grundstückseigentümer einen Quotennießbrauch (im Streitfall zu 3/4) und überläßt er den ihm unbelastet verbliebenen 1/4-Miteigentumsanteil der Verwaltungsgemeinschaft (aus Grundstückseigentümer und Quotennießbraucher) unentgeltlich zur Nutzung, so liegt hinsichtlich des Miteigentumsanteils ein Verwendungseigenverbrauch vor. Dieser ist nach § 4 Nr.12a UStG steuerfrei; er steht einer steuerfreien Vermietung des Grundstücks gleich. Durch den steuerfreien Eigenverbrauch hatten sich in dem durch entschiedenen Fall die Verhältnisse für den Vorsteuerabzug geändert, die im Kalenderjahr der erstmaligen Verwendung des Grundstücks maßgebend waren, weshalb der Vorsteuerabzug zu berichtigen war.