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BFH Urteil v. - VI R 227/67 BStBl 1968 II S. 567

Gesetze: BHG 1962 § 21 Abs. 2 Satz 2EStG § 6 Abs. 2

Leitsatz

Stühle einer Gaststätte, deren Rückenlehnen mit den Zeichen einer Brauerei und anderen auf die Brauerei hinweisenden Schnitzereien versehen sind, stehen mit dem Gewerbebetrieb, in dem nur das Bier dieser Brauerei verkauft werden darf, in so engem wirtschaftlichen Zusammenhang, daß sie in ihrer Gesamtheit ein einheitliches Ganzes bilden.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BStBl 1968 II Seite 567
QAAAA-90419

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BFH, Urteil v. 17.05.1968 - VI R 227/67

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