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BFH Urteil v. - I 70/64 BStBl 1967 III S. 463

Gesetze: EStG § 6 Abs. 1 Ziff. 5EStG § 6 Abs. 1 Ziff. 6

Leitsatz

Überpreise, die im Rahmen der Eröffnung eines Gewerbebetriebes gezahlt wurden, können, da die erworbenen Wirtschaftsgüter gemäß § 6 Abs. 1 Ziff. 6 EStG 1955 mit dem Teilwert anzusetzen sind, das laufende Betriebsergebnis nur mindern, wenn sie im Rahmen des Betriebsvermögensvergleichs eine Vermögensminderung bewirken oder als vorbereitende Betriebsausgaben außerhalb der Bilanz abzugsfähig sind.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1967 III Seite 463
BB 1967 S. 826
BFHE S. 496 Nr. 88
XAAAA-90327

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BFH, Urteil v. 03.05.1967 - I 70/64

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