1. Wird ein Grundstück, das dem Betrieb einer Personengesellschaft dient, aber im Sondereigentum eines Gesellschafters steht, von diesem Gesellschafter an einen Mitgesellschafter zum Verkehrswert verkauft, so verwirklicht der Veräußerer in dem Unterschiedsbetrag zwischen Buchwert und Veräußerungspreis einen Gewinn, auch wenn der Verkauf die Auseinandersetzung zwischen den künftigen Erben des Veräußerers erleichtern soll. Unerheblich ist dabei, ob die Beteiligten infolge der erbrechtlichen Rechtssituation nur den Weg des Kaufvertrags gehen konnten.
2. Ein Grundstück, das dem Betrieb einer Personengesellschaft dient, ist nicht schon deswegen ein Teilbetrieb im Sinne des § 16 Abs. 1 EStG, weil es im Sondereigentum eines Gesellschafters steht.
Tatbestand
Fundstelle(n): BStBl 1967 III Seite 419 JAAAA-90323