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BFH Urteil v. - VI 210/63 U BStBl 1965 III S. 52

Gesetze: AO § 215 Abs. 2EStG § 15 Ziff. 2

Leitsatz

1. Auch wenn bereits Einkommensteuerveranlagungen vorgenommen worden sind, so steht das einer nachträglichen einheitlichen Gewinnfeststellung grundsätzlich nicht entgegen.

2. Der Gewinn einer aus Vater, Sohn und Tochter bestehenden KG ist dem bisher als Alleininhaber tätig gewesenen Vater zuzurechnen, wenn der Gewinn tatsächlich nicht auf die Gesellschafter aufgeteilt, sondern dem Vater allein belassen worden ist.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:






Fundstelle(n):
BStBl 1965 III Seite 52
BAAAA-90168

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

BFH, Urteil v. 06.11.1964 - VI 210/63 U

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