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BFH Urteil v. - I 84/63 U BStBl 1965 III S. 480

Gesetze: EStG § 24 Ziffer 1 bEStG § 34 Abs. 1EStG § 34 Abs. 2 Ziff. 2EStG § 5

Leitsatz

1. Eine Entschädigung, die ein Omnibusunternehmer dafür erhält, daß er unter dem Druck wirtschaftlicher Verhältnisse den Betrieb von Omnibuslinien aufgibt, unter liegt dem ermäßigten Steuersatz nach § 34 Abs. 1, 2 Ziff. 2, § 24 Ziff. 1b EStG.

2. Für eine Entschädigung, durch die eine zeitlich unbefristete Verpflichtung, keinen Wettbewerb zu bereiten, abgegolten wird, kann der Empfänger keinen passiven Rechnungsabgrenzungsposten bilden.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1965 III Seite 480
BFHE S. 645 Nr. 82,
NAAAA-90164

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BFH, Urteil v. 26.05.1965 - I 84/63 U

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