BFH Urteil v. - III 121/62 U BStBl 1965 III S. 219
Gesetze: BewG in der Fassung vor dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Bewertungsgesetzes vom §§ 15, 56 Abs. 2, 67 Abs. 1 Ziff. 5, 77 Abs. 2
Leitsatz
1. Urheberrechte, die weder zu einem inländischen Betriebsvermögen eines beschränkt Steuerpflichtigen gehören (§ 77 Abs. 2 Ziff 3 BewG) noch in ein inländisches Buch oder Register eingetragen sind (§ 77 Abs. 2 Ziff. 4 BewG), gehören nach § 77 Abs. 2 Ziff. 5 BewG dann zum Inlandsvermögen, wenn sie einem inländischen gewerblichen Betrieb überlassen sind.
2. Die Vergünstigung der Sätze 2 bis 4 des § 67 Abs. 1 Ziff. 5 BewG kann nur von natürlichen Personen in Anspruch genommen werden.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1965 III Seite 219 HAAAA-90127
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