Gesetze: KStG § 6EStG § 5EStG 1953 § 10 Abs. 1 Ziff. 4EStG 1955 bis 1958 § 10dGesetz über die Umwandlung von Kapitalgesellschaften vom §§ 14 und 1
Leitsatz
1. Zur bilanzmäßigen Behandlung einer Rückerstattungsverpflichtung.
2. Bei Umwandlung einer GmbH in ein Einzelunternehmen nach §§ 14 und 1 des Gesetzes über die Umwandlung von Kapitalgesellschaften vom (RGBl 1934 I S. 569) in Verbindung mit § 7 Abs. 1 des Handelsrechtlichen Bereinigungsgesetzes vom (BGBl 1950 S. 90) kann ein Verlust der aufgelösten GmbH bei der Veranlagung des Einzelunternehmers nicht gemäß § 10d EStG 1955 abgesetzt werden. Der Senat tritt insoweit dem Urteil des I. Senats I 78/58 U vom (BStBl 1958 III S. 468, Slg. Bd. 67 S. 509) bei.
3. Die Rechtsgrundsätze des Urteils VI 49/61 S vom (BStBl 1962 III S. 386, Slg. Bd. 75 S. 328), wonach der Erbe einen in der Person des Erblassers entstandenen Verlust gemäß § 10d EStG 1955 absetzen kann, sind auf Fälle der übertragenden Umwandlung nicht anwendbar.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1964 III Seite 306 MAAAA-90079
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