1. Der Erlaß eines Lohnsteuerhaftungsbescheides gegen den Arbeitgeber kann gegen Recht und Billigkeit verstoßen, wenn das Finanzamt außer Betracht läßt, daß der Arbeitnehmer inzwischen aus dem Betrieb ausgeschieden ist und die Lohnsteuer ebenso schnell und glatt vom Arbeitnehmer eingezogen werden kann wie vom Arbeitgeber.
2. Wird der gegen den Arbeitgeber erlassene Haftungsbescheid aufgehoben, weil zunächst der Arbeitnehmer herangezogen werden soll, so steht dies einer erneuten Inanspruchnahme des Arbeitgebers nicht ohne weiteres entgegen, wenn die Steuer später beim Arbeitnehmer nicht eingezogen werden kann.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1964 III Seite 213 JAAAA-90067