1. Zur Rechtsstellung der Betriebsprüfer in der Organisation der Finanzverwaltungsbehörden.
2. Der VI. Senat tritt der Entscheidung des Bundesfinanzhofs IV 587/55 U vom (BStBl 1956 III S. 340, Slg. Bd. 63 S. 375) nicht bei, soweit dort die Vermutung aufgestellt ist, daß bei kleineren Betrieben der Lohnsteuerprüfer für den Prüfungszeitraum alle rechtserheblichen Tatsachen erkannt und die Steuerberechnungsmethode des Arbeitgebers gebilligt habe, soweit er keine Beanstandungen erhoben hat.
3. Hat sich ein Arbeitgeber in einem entschuldbaren Rechtsirrtum über seine Pflicht zur Einbehaltung von Lohnsteuer befunden und ist er in diesem Rechtsirrtum dadurch bestärkt worden, daß ein Lohnsteuerprüfer seine Methode der Steuerberechnung nicht beanstandet hat, so kann es bei Abwägung aller Umstände unbillig sein, den Arbeitgeber wegen der Nichteinbehaltung der Lohnsteuer in Anspruch zu nehmen.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1963 III Seite 23 WAAAA-90015
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