Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH Urteil v. - V 145/59 U BStBl 1962 III S. 543

Gesetze: AO § 107

Leitsatz

1. Überläßt ein Pflanzenzüchter einem anderen Unternehmer Samen, damit dieser auf seinem Grundstück für ihn (den Pflanzenzüchter) aus dem Samen Pflanzen zieht, so stellt die Hingabe des Samens durch den Pflanzenzüchter an den anderen Unternehmer eine Lieferung im Sinne des Umsatzsteuerrechts dar.

2. Überläßt ein Pflanzenzüchter einem anderen Unternehmer Sämlinge (aus Samen gezogene Pflanzen), damit dieser die Sämlinge auf seinem Grundstück einpflanzt, pflegt und dem Pflanzenzüchter auf Abruf - regelmäßig nach ein bis drei Jahren - zurückgibt, so stellt die Hingabe der Sämlinge durch den Pflanzenzüchter keinen umsatzsteuerbaren Vorgang, also auch keine Lieferung dar.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


Fundstelle(n):
BStBl 1962 III Seite 543
JAAAA-90002

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

BFH, Urteil v. 19.07.1962 - V 145/59 U

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen