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BFH Urteil v. - III 261/59 U BStBl 1962 III S. 253

Gesetze: BewG § 13

Leitsatz

1. Zur Berechnung des gemeinen Wertes von GmbH-Anteilen.

2. Die Möglichkeit einer zukünftigen steuerlichen Belastung des beherrschenden Gesellschafters durch einen Veräußerungsgewinn beeinflußt den gemeinen Wert der GmbH-Anteile nicht.

3. Ein Abschlag wegen besonderer persönlicher Tätigkeit des Gesellschafter-Geschäftsführers (Abschn. 4 Abs. 3 AntBewR 1957) kommt bei Einsatz eines erheblichen Betriebskapitals, insbesondere bei der Bewertung nach dem Stuttgarter Verfahren, nicht in Betracht.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:




Fundstelle(n):
BStBl 1962 III Seite 253
YAAAA-89966

Preis:
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Nutzungsdauer:
30 Tage
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BFH, Urteil v. 06.04.1962 - III 261/59 U

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