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BFH Urteil v. - IV 344/58 U BStBl 1962 III S. 123

Gesetze: EStG 1955 § 4 Abs. 4 Satz 1EStG 1955 § 9a Ziff. 1EStG 1955 § 33EStG 1955 § 33a Abs. 6EStDV 1955 § 26EStDV 1955 § 65

Leitsatz

1. Die zur Beseitigung eines Unfallschadens an einem PKW gemachten Aufwendungen dürfen steuerlich nicht als Betriebsausgaben berücksichtigt werden, wenn der Schaden bei einer von einem Bekannten des Kraftwagenhalters ohne dessen Wissen durchgeführten, später aber von dem Halter genehmigten Privatfahrt eingetreten ist. - 2. Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen und inwieweit ein Gehbehinderter den ihm durch den Erwerb und die Unterhaltung eines PKW entstandenen Aufwand als außergewöhnliche Belastung geltend machen kann.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1962 III Seite 123
FAAAA-89955

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Online-Dokument

BFH, Urteil v. 23.11.1961 - IV 344/58 U

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