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Grunderwerbsteuer; | Ausscheiden aus Grundstücksgesellschaft ohne Anspruch auf Übereignung von Grundeigentum (§ 1 GrEStG; § 42 AO)
Führt nach dem Gesellschaftsvertrag einer GbR, zu deren Gesamthandseigentum ein Grundstück bebaut mit mehreren Wohnungseinheiten gehört, das Ausscheiden eines Gesellschafters aus der bestehenbleibenden Gesellschaft (z.B. aufgrund Kündigung durch den Gesellschafter) nicht dazu, daß der ausscheidende Gesellschafter einen Anspruch auf Übereignung eines (noch zu bildenden) Wohnungseigentums hat, so unterliegt die Übereignung eines derart ausgestalteten Gesellschaftsanteils nicht nach § 1 Abs.1 Nr.1 GrEStG i.V. mit § 42 AO der GrEStG ().