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BFH 29.04.1991 VI R 61/88
Lohnsteuer; | Barlohnumwandlung bei Leistungen an Pensionskassen (§ 40b EStG)
Eine Barlohnumwandlung kann bei Leistungen an eine Pensionskasse dann keine steuerrechtlichen Auswirkungen im Rahmen des § 40b EStG entfalten, wenn der Arbeitnehmer gegenüber der Pensionskasse Schuldner der Versicherungsbeträge bleibt ().