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BFH Urteil v. - IV 617/56 U BStBl 1959 III S. 404

Gesetze: EStG 1953 § 10 aEStG 1953 § 34 Abs. 1

Leitsatz

Auch die Sonderausgaben im Sinne des § 10a EStG (steuerfreier nicht entnommener Gewinn) sind wie die übrigen Sonderausgaben von den nicht nach § 34 EStG begünstigten Einkünften abzuziehen. Das Urteil des Obersten Finanzgerichtshofs VI 3/46 S vom (MinBlFin 1949/1950 S. 325), das einen Steuerfall des Jahres 1943 bzw. § 3 der Steueränderungs-Verordnung vom betraf, und Abschn. 156 Abs. 3 Satz 1 EStR 1953 entsprechen nicht der heutigen Rechtslage.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1959 III Seite 404
BFHE S. 381 Nr. 69
LAAAA-89833

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BFH, Urteil v. 25.06.1959 - IV 617/56 U

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