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BFH Urteil v. - VI 29/59 S BStBl 1959 II S. 193

Gesetze: EStG 1955 §§ 18 Abs. 1 Ziff. 1, 19, 34 Abs. 4

Leitsatz

1. Nebenberufliche Lehrkräfte an Abendschulen und bei Fachlehrgängen sind in der Regel insoweit nicht Arbeitnehmer.

2. Unter welchen Voraussetzungen ist Lehrtätigkeit eine wissenschaftliche Tätigkeit?

3. Für die Anwendung des § 34 Abs. 4 EStG 1955 ist nicht zwischen Einkünften aus einer Haupt- oder Nebentätigkeit zu unterscheiden. Der Senat tritt insoweit der Entscheidung des IV. Senats des Bundesfinanzhofs IV 146/57 U vom (BStBl 1958 III S. 389, Slg. Bd. 67 S. 297) nicht bei.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1959 II Seite 193
TAAAA-89813

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Online-Dokument

BFH, Urteil v. 24.04.1959 - VI 29/59 S

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