1. Die Frage, ob ein von einer Personengesellschaft erzielter Gewinn ein laufender oder ein Veräußerungsgewinn ist, muß grundsätzlich im Verfahren der einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung nach § 215 AO entschieden werden.
2. Werden nach Einstellung eines Gewerbebetriebs die zu ihm gehörenden Wirtschaftsgüter nicht im wesentlichen in einem Akt an Dritte veräußert oder in das Privatvermögen des Unternehmers überführt, sondern im Wege der Liquidation nach und nach im Laufe mehrerer Wirtschaftsjahre veräußert, so ist der in den einzelnen Wirtschaftsjahren entstehende Gewinn kein Veräußerungsgewinn im Sinne der §§ 16 und 34 EStG.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1957 III Seite 414 CAAAA-89768
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