1. § 1 Abs. 3 Erste KStDVO vom ist rechtsgültig entstanden. Die unverändert gebliebene Bestimmung hat ihre Rechtsgültigkeit bis zum behalten.
2. Der Senat nimmt im Anschluß an die bisherige Rechtsprechung an, daß eine Stadtgemeinde, die in II/1948 eine eingerichtete Apotheke verpachtet hat, mit den Einkünften aus der Verpachtung nach § 1 Abs. 1 Ziff. 6 KStG in Verbindung mit § 1 Abs. 3 KStDV in der Fassung der Verordnung vom der Körperschaftsteuer unterliegt, sofern ihr das Inventar der Apotheke ganz oder wenigstens in der Hauptsache gehört.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1956 III Seite 105 KAAAA-89709
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