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OFD Nürnberg 14.03.1991 S 7416 22/St 43

Umsatzsteuer; | Fortwirkung einer Optionserklärung gem. § 24 Abs.4 UStG bei Auflösung einer GbR

Die Frage, ob die Optionserklärung eines Unternehmers auch seinen Rechtsnachfolger bindet, wenn der Betrieb innerhalb der Bindungsfrist (§ 24 Abs.4 Satz 2 UStG) auf diesen übergeht, kann nicht allein danach entschieden werden, ob es sich um eine Gesamtrechtsnachfolge handelt. Zwar trifft es zu, daß der Gesamtrechtsnachfolger materiell- und verfahrensrechtlich in die gesamte abgabenrechtliche Rechtsstellung seines Vorgängers eintritt und deshalb Bindungswirkungen durch Fristen, die in Einzelsteuergesetzen gesetzt sind, auch für ihn (fort)gelten. Diese Bindung kann sich aber nur auf Sachverhalte erstrecken, die von der Gesamtrechtsnachfolge erfaßt werden, deren tatbestandsmäßige Grundlagen also noch vom Rechtsvorgänger realisiert worden sind (z.B. die Besteuerung nachträglicher Einnahmen oder Änderungen der Bemes...

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