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BFH Urteil v. - IV R 33/98 BStBl 2003 II S. 58

Gesetze: EStG §§ 14, 16, 55 Abs. 1 bis 6

Bewertung von mit land- und forstwirtschaftlichem Grund und Boden im Zusammenhang stehenden Zuckerrübenlieferrechten; Zuckerrübenlieferrecht als immaterielles Wirtschaftsgut; Anwendung der Verlustklausel nach § 55 Abs. 6 EStG

Leitsatz

1. Ein an den Betrieb gebundenes Zuckerrübenlieferrecht ist ein immaterielles Wirtschaftsgut.

2. Veräußert ein Landwirt seinen Betrieb samt einem Zuckerrübenlieferrecht, so sind für die Ermittlung des nicht zu berücksichtigenden Verlustes i. S. von § 55 Abs. 6 EStG die für diese Wirtschaftsgüter gezahlten Entgelte dem Pauschalwert für den Grund und Boden gegenüberzustellen (Anschluss an , BFHE 185, 435).

3. An dieser Rechtslage hat sich durch die rückwirkend in Kraft getretene Neufassung von § 55 EStG durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 nichts geändert.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 2003 II Seite 58
BStBl II 2003 S. 58 Nr. 2
TAAAA-89411

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BFH, Urteil v. 24.06.1999 - IV R 33/98

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