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Körperschaftsteuer; | Befreiung des Gesellschafter-Geschäftsführers einer Einmann-GmbH von § 181 BGB (§ 8 KStG)
Die dem Gesellschafter-Geschäftsführer einer mehrgliedrigen GmbH erteilte Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB bleibt auch dann wirksam, wenn sich die GmbH in eine Einmann-GmbH verwandelt (). Im Streitfall ging es um die zivil- und steuerrechtliche Wirksamkeit von Gehaltserhöhungen für den Gesellschafter-Geschäftsführer einer Einmann-GmbH. Der Senat ist der Auffassung, daß eine unter Verletzung des § 181 BGB getroffene Vereinbarung steuerrechtlich nicht anerkannt werden kann (, BStBl 1977 II 15). Es könne jedoch nicht davon ausgegangen werden, daß nach geltendem Recht eine dem Geschäftsführer einer mehrgliedrigen GmbH erteilte Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB automatisch ihre Wirksamkeit verliere, wenn der bisherige Gesellschafter-Geschäftsführer A...