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Einkommensteuer; | derivativer Geschäftswert bei Betriebsaufgabe (§§ 16, 34 EStG)
Der (BStBl 1989 II 606) über die Frage entschieden, ob ein derivativer Geschäfts- bzw. Firmenwert in die Ermittlung des Aufgabegewinns nach § 16 EStG einzubeziehen ist, wenn der Betrieb weiter verpachtet wird. Nach Auffassung des BFH ist der Geschäfts- oder Firmenwert nicht im Rahmen des Aufgabegewinns anzusetzen, weil er nicht in das Privatvermögen überführt werden kann. Der BFH folgt damit seiner Rspr. zum originären Geschäfts- bzw. Firmenwert. Fraglich ist in diesem Zusammenhang, ob die Voraussetzungen für eine steuerbegünstigte Betriebsaufgabe i.S. der §§ 16, 34 EStG vorliegen. Zweifel daran könnten sich deshalb ergeben, weil nicht sämtliche wesentlichen Betriebsgrundlagen in das Privatvermögen überführt werden, denn der Geschäfts- bzw. Firmenwert bleibt nach der o.a. BFH-Rspr. weiter B...BStBl 1983 II 113