Korrektur einer verdeckten Gewinnausschüttung
außerhalb der Steuerbilanz
Leitsatz
1. Behandelt das FG die Vereinbarung
einer Gewinntantieme gegenüber einem beherrschenden
Gesellschafter-Geschäftsführer nur unter dem Gesichtspunkt des
Fremdvergleichs als unangemessen und deshalb als vGA, so darf es die
Rechtsfolge des
§ 8 Abs. 3 Satz 2
KStG nicht auch auf den angemessenen Teil der
Gewinntantieme erstrecken.
2. Eine im Jahre 1985 verwirklichte
vGA kann nicht in den Erhebungszeitraum 1986 übertragen werden
(Bestätigung des
,
BFHE 175,
347).
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 2002 II Seite 367 BFH/NV 1996 S. 44 Nr. 3 BFHE S. 88 Nr. 179 BStBl II 2002 S. 367 Nr. 10 FAAAA-89219
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