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Lohnsteuer; | Fahrtkosten bei Zeitungszustellern (§ 9 EStG)
Bei Zeitungszustellern ist als regelmäßige (weiträumige) Arbeitsstätte der jeweilige Zustellbezirk anzusehen (Abschn.37 Abs.2 Satz 3 LStR). Für die steuerliche Beurteilung der Fahrtkosten gilt daher folgendes: (1) Die Fahrt von der Wohnung in den Zustellbezirk und die Fahrt vom Zustellbezirk zurück zur Wohnung des Zustellers ist als Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nur im Rahmen des § 9 Abs.1 Nr.4 bzw. Abs.2 EStG abzugsfähig. (2) Die Fahrten des Zustellers innerhalb des Zustellbezirks (weiträumige Arbeitsstelle) gelten für Zwecke der Fahrtkosten als Dienstgänge (Abschn.37 Abs.4 Satz 3 LStR) und können daher mit den tatsächlichen Kosten oder den Kilometersätzen des Abschn.38 Abs.2 LStR berücksichtigt werden. (3) Liegt die Abholstelle, an der der Zusteller die Zeitungen in Empfang nimmt, außerhalb des Zustellbezirks, ist die...