Zur Behandlung von Schuldzinsen eines Mitunternehmers als Sonderbetriebsausgaben
Leitsatz
Für die Frage, ob Schuldzinsen eines Mitunternehmers Sonderbetriebsausgaben sind, kann es von Bedeutung sein, ob der Mitunternehmer mit den Mitteln des von ihm aufgenommenen Kredits eine für die betrieblichen Zwecke der Mitunternehmerschaft verwendete Einlage finanziert oder ob er eine steuerrechtlich anzuerkennende Darlehensverpflichtung gegenüber der Mitunternehmerschaft erfüllt. Dies gilt auch dann, wenn der Zinsaufwand dadurch entsteht, dass der Mitunternehmer Darlehensschulden der Mitunternehmerschaft übernimmt.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 2000 II Seite 390 BB 2000 S. 911 Nr. 18 BFH/NV 2000 S. 788 Nr. 6 DB 2000 S. 955 Nr. 19 DStR 2000 S. 768 Nr. 18 DStRE 2000 S. 507 Nr. 10 FR 2000 S. 608 Nr. 11 INF 2000 S. 379 Nr. 12 RAAAA-88684
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