Zur Frage der Zurechnung von Beteiligungserträgen bei unterjähriger Besitzdauer sowie zum Rechtscharakter der Einfügung der Vorschrift des § 20 Abs. 2 a EStG durch das Standortsicherungsgesetz
Leitsatz
Der Senat hält für die Zeit bis einschließlich des Veranlagungszeitraums 1993 an seiner Rechtsprechung fest, dass die Erträge aus der Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft dem Veräußerer der Beteiligung auch dann zeitanteilig für die Dauer seiner Rechtsinhaberschaft zuzurechnen sind, wenn Anteilseigner im Zeitpunkt des Gewinnverteilungsbeschlusses der Erwerber war.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 2000 II Seite 341 BB 2000 S. 756 Nr. 15 BFH/NV 2000 S. 790 Nr. 6 DB 2000 S. 802 Nr. 16 DStRE 2000 S. 403 Nr. 8 FR 2000 S. 515 Nr. 9 INF 2000 S. 380 Nr. 12 JAAAA-88665
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