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BFH Urteil v. - I R 14/98 BStBl 2000 II S. 325

Gesetze: KStG § 5 Abs. 1 Nr. 17

Steuerbefreiung der Bürgschaftsbanken nach § 5 Abs. 1 Nr. 17 KStG hängt nicht davon ab, dass die geförderten Unternehmen mit Gewinnabsicht betrieben werden

Leitsatz

1. Die Steuerbefreiung gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 17 KStG setzt zwar voraus, dass das sie beanspruchende Körperschaftsteuersubjekt mit seiner Tätigkeit ausschließlich den Zweck verfolgt, die Wirtschaft - d. h. andere Unternehmen - zu fördern. Keine derartige absolute Beschränkung enthält die Vorschrift aber hinsichtlich der Art der Förderungsmaßnahmen und -ziele. Insoweit reicht es für die Steuerbefreiung aus, wenn andere Unternehmen überwiegend durch die in § 5 Abs. 1 Nr. 17 Satz 1 KStG genannten Maßnahmen gefördert werden und wenn überwiegend mittelständische Unternehmen gefördert werden.

2. Keine Voraussetzung der Steuerbefreiung ist, dass die geförderten Unternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben werden.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 2000 II Seite 325
BB 2000 S. 599 Nr. 12
BFH/NV 2000 S. 661 Nr. 5
DStRE 2000 S. 359 Nr. 7
FR 2000 S. 458 Nr. 8
OAAAA-88659

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BFH, Urteil v. 21.10.1999 - I R 14/98

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