Steuerbefreiung der Bürgschaftsbanken nach § 5 Abs. 1 Nr. 17 KStG hängt nicht davon ab, dass die geförderten Unternehmen mit Gewinnabsicht betrieben werden
Leitsatz
1. Die Steuerbefreiung gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 17 KStG setzt zwar voraus, dass das sie beanspruchende Körperschaftsteuersubjekt mit seiner Tätigkeit ausschließlich den Zweck verfolgt, die Wirtschaft - d. h. andere Unternehmen - zu fördern. Keine derartige absolute Beschränkung enthält die Vorschrift aber hinsichtlich der Art der Förderungsmaßnahmen und -ziele. Insoweit reicht es für die Steuerbefreiung aus, wenn andere Unternehmen überwiegend durch die in § 5 Abs. 1 Nr. 17 Satz 1 KStG genannten Maßnahmen gefördert werden und wenn überwiegend mittelständische Unternehmen gefördert werden.
2. Keine Voraussetzung der Steuerbefreiung ist, dass die geförderten Unternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben werden.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 2000 II Seite 325 BB 2000 S. 599 Nr. 12 BFH/NV 2000 S. 661 Nr. 5 DStRE 2000 S. 359 Nr. 7 FR 2000 S. 458 Nr. 8 OAAAA-88659
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