Wird ein Betrieb im Fall der ,,eisernen Verpachtung'' vor Ablauf der Pachtzeit im Wege der vorweggenommenen Erbfolge übertragen, ist der Verzicht des Verpächters auf den Anspruch auf Substanzerhaltung bei ihm als Zufluss zu beurteilen
Leitsatz
Auch wenn der Pächter im Fall der eisernen Verpachtung den Verpachtungsbetrieb vor Ablauf der Pachtzeit im Wege der vorweggenommenen Erbfolge übernimmt, ist der Verzicht des Verpächters auf den Anspruch auf Substanzerhaltung bei ihm als Zufluss zu beurteilen (Anschluss an , BFHE 156, 481, BStBl II 1989, 612).
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 2000 II Seite 309 BFH/NV 2000 S. 261 Nr. 2 FR 2000 S. 53 Nr. 1 INF 2000 S. 60 Nr. 2 WAAAA-88652
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.