Wird ein Betrieb im Fall der ,,eisernen Verpachtung'' vor Ablauf der Pachtzeit im Wege der vorweggenommenen Erbfolge übertragen, ist der Verzicht des Verpächters auf den Anspruch auf Substanzerhaltung bei ihm als Zufluss zu beurteilen
Leitsatz
Auch wenn der Pächter im Fall der eisernen Verpachtung den Verpachtungsbetrieb vor Ablauf der Pachtzeit im Wege der vorweggenommenen Erbfolge übernimmt, ist der Verzicht des Verpächters auf den Anspruch auf Substanzerhaltung bei ihm als Zufluss zu beurteilen (Anschluss an , BFHE 156, 481, BStBl II 1989, 612).
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 2000 II Seite 309 BFH/NV 2000 S. 261 Nr. 2 FR 2000 S. 53 Nr. 1 INF 2000 S. 60 Nr. 2 WAAAA-88652
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