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BFH Urteil v. - IX R 70/96 BStBl 2000 II S. 262

Gesetze: EStG § 22 Nr. 2EStG § 23 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b

Umtausch von Schuldverschreibungen mit variablem Zins in festverzinsliche Schuldverschreibungen keine Anschaffung der erlangten Wertpapiere

Leitsatz

Werden Wertpapiere mit variablem Zins (Floating-Rate-Notes) ausgegeben, die in eine festverzinsliche Schuldverschreibung (Bonds) umgetauscht werden können, bedeutet der Umtausch jedenfalls dann keine Anschaffung i. S. von § 23 Abs. 1 EStG, wenn Emittent, Inhaber, Nennbetrag und Laufzeit unverändert bleiben, das Umtauschrecht zum Bezug der Bonds bereits mit dem Kauf der Floating-Rate-Notes erworben wird und im Fall eines Umtausches die Floating-Rate-Notes gelöscht und die (nicht gesondert handelbaren) Bonds neu ausgegeben werden.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 2000 II Seite 262
BB 2000 S. 393 Nr. 8
BFH/NV 2000 S. 646 Nr. 5
DB 2000 S. 406 Nr. 8
DStR 2000 S. 277 Nr. 7
DStRE 2000 S. 239 Nr. 5
FR 2000 S. 333 Nr. 6
INF 2000 S. 252 Nr. 8
YAAAA-88634

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BFH, Urteil v. 30.11.1999 - IX R 70/96

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