Gesetze: FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1EStG § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. d und Nr. 3EStG § 50 a Abs. 4 Satz 1 Nr. 2
Einnahmen, die Künstler oder Schriftsteller aus der Teilnahme an Talkshows erzielen, führen grundsätzlich nicht zu Einkünften aus der Ausübung oder Verwertung einer entsprechenden selbständigen Tätigkeit i. S. von § 49 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. § 18 EStG
Leitsatz
Honorare, die Künstler und Schriftsteller für die Teilnahme als Interviewpartner in Talkshows erhalten, führen grundsätzlich nicht zu Einkünften aus der Ausübung oder Verwertung einer entsprechenden selbständigen Tätigkeit i. S. von § 49 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. § 18 EStG und unterliegen deshalb nicht dem Steuerabzug gemäß § 50 a Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStG. Diese Rechtsfrage ist nicht von grundsätzlicher Bedeutung.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 2000 II Seite 254 KAAAA-88630
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