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BFH Urteil v. - IX R 30/98 BStBl 2000 II S. 223

Gesetze: AO 1977 § 42EStG § 21 Abs. 1BGB § 1612 Abs. 2

Mietverhältnis mit einem unterhaltsberechtigten Kind ist nicht rechtsmissbräuchlich, weil das Kind die Miete durch Verrechnung mit dem Barunterhalt der Eltern zahlt

Leitsatz

Vermieten Eltern ihrem unterhaltsberechtigten Kind eine ihnen gehörende Wohnung, dann ist der Mietvertrag nicht deshalb rechtsmissbräuchlich i. S. des § 42 AO 1977, weil das Kind die Miete durch Verrechnung mit dem Barunterhalt der Eltern zahlt (Änderung der Rechtsprechung gegenüber , BFHE 152, 496, BStBl II 1988, 604).

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 2000 II Seite 223
BB 2000 S. 134 Nr. 3
BFH/NV 2000 S. 360 Nr. 3
DB 2000 S. 124 Nr. 3
DStR 2000 S. 109 Nr. 3
DStRE 2000 S. 126 Nr. 3
FR 2000 S. 203 Nr. 4
AAAAA-88616

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BFH, Urteil v. 19.10.1999 - IX R 30/98

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