Steuerrechtlich maßgebender Zeitpunkt für den fiktiven Vermögensübergang nach § 2 Abs. 1 UmwStG 1977 ist das Ende des Stichtags, auf den die Schlussbilanz des übertragenden Rechtsträgers aufgestellt ist
Leitsatz
1. Der steuerrechtlich maßgebliche Zeitpunkt für den fiktiven Vermögensübergang nach § 2 Abs. 1 UmwStG 1977 kann nicht durch die an den Umwandlungsvorgängen beteiligten Körperschaften bestimmt werden.
2. Aus der Formulierung ,,mit Ablauf des Stichtags der Bilanz'' in § 2 Abs. 1 UmwStG 1977 ergibt sich, dass der (fiktive) Vermögensübergang am Ende des maßgeblichen Stichtages erfolgen soll, auf den die Schlussbilanz des übertragenden Rechtsträgers aufgestellt ist.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 2000 II Seite 2 BB 2000 S. 1334 Nr. 26 BFH/NV 2000 S. 258 Nr. 2 INF 2000 S. 64 Nr. 2 LAAAA-88608
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