Gleichstellung von Anwartschaften nach dem Pensionsstatut der Carl-Zeiss-Stiftung Jena durch das Zusatzversorgungssystem-Gleichstellungsgesetz als rückwirkendes Ereignis
Leitsatz
Die Gleichstellung von Anwartschaften nach dem Pensionsstatut der Carl-Zeiss-Stiftung Jena durch das ZVsG vom (BGBl I 1993, 1047) ist ein rückwirkendes Ereignis i. S. des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO 1977, das im Jahr der Rückzahlung der zunächst für den Verlust der Anwartschaften erhaltenen Abfindung eingetreten ist.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 2000 II Seite 115 BB 2000 S. 1338 Nr. 26 BB 2000 S. 190 Nr. 4 BFH/NV 2000 S. 493 Nr. 4 DB 2000 S. 308 Nr. 6 DStRE 2000 S. 268 Nr. 5 FR 2000 S. 161 Nr. 3 PAAAA-88582
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