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Einkommensteuer; | Abgrenzung privater Vermögensverwaltung von gewerblicher Tätigkeit (§ 15 EStG; § 1 GewStDV)
Nach dem läßt sich die Frage, was noch als private Vermögensverwaltung anzusehen ist, nur nach den Verhältnissen des Einzelfalls beurteilen. Hierbei kommt es u.a. auf die Art der Tätigkeit, bei Kauf- und Verkaufsgeschäften auch auf den Gegenstand der Verkaufstätigkeit an. In Zweifelsfällen ist darauf abzustellen, ob die in Frage stehende Tätigkeit dem Bild entspricht, das nach der Verkehrsanschauung einen Gewerbebetrieb ausmacht und einer privaten Vermögensverwaltung fremd ist. Zur privaten Vermögensverwaltung kann auch die Anschaffung und Veräußerung von Vermögensgegenständen gehören; entscheidend für die entsprechende Zuordnung ist, ob Ankauf und Veräußerung lediglich den Beginn und das Ende einer in erster Linie auf Fruchtziehung gerichteten Tätigkeit da...