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FG Saarland 19.03.1991 1 K 60/91
Abgabenordnung; | Bekanntgabe von Feststellungsbescheiden an Gesellschafter einer BGB-Gesellschaft (§ 183 AO)
Gibt das FA Feststellungsbescheide einem von mehreren Gesellschaftern einer erloschenen GbR bekannt, der über mehrere Jahre hinweg als Empfangsbevollmächtigter der übrigen Gesellschafter aufgetreten ist, so sind die Grundsätze der Duldungsvollmacht anzuwenden. Danach gilt der betreffende Gesellschafter als Empfangsbevollmächtigter der übrigen Gesellschafter, und zwar so lange, bis die Empfangsbevollmächtigung widerrufen ist ().