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Abgabenordnung | elektronische Archivierung von Tagesrechnungen und Lieferscheinen bei Apotheken (§ 147 AO)
Es ist gefragt worden, ob eine elektronische Archivierung von Tagesrechnungen bei Apotheken vorgenommen werden kann. Es wird beabsichtigt, die in Papierform vorliegenden Rechnungen und Lieferscheine zu vernichten und stattdessen auf ein angebotenes Archivierungssystem zurückzugreifen. Dieses System erfasst die Inhalte der nach § 147 Abs. 1 AO aufzubewahrenden Unterlagen bereits beim Großhändler tagesaktuell digital. Auf der Internetseite des Großhändlers werden den Apotheken diese Unterlagen zur Kontrolle, Einsicht und ggf. zum Ausdruck zur Verfügung gestellt. Diese Daten werden zum Jahresende fälschungssicher und verschlüsselt auf CD kopiert und den Apotheken zusammen mit einer Wiedergabe-Software übersandt. Nach Ansicht des Programmvertreibers sei die CD das originär (digitale) Dokument; die dem Apothe...