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§ 7b BewG; Bewertung des Grundvermögens im
Beitrittsgebiet;
Bewertung von Mietwohngrundstücken und
gemischtgenutzten Grundstücken im Beitrittsgebiet ab
Bezug:
Gleichlautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen betr. die Bewertung von Mietwohngrundstücken und gemischtgenutzten Grundstücken im Beitrittsgebiet ab vom
1 Geltungsbereich
Dieser Erlaß gilt für die Bewertung von Mietwohngrundstücken und gemischtgenutzten Grundstücken im Beitrittsgebiet. Zum Beitrittsgebiet gehören die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen und der Teil des Landes Berlin, in dem das Grundgesetz vor dem Wirksamwerden des Beitritts nicht gegolten hat.
2 Umschreibung der Grundstückshauptgruppen Mietwohngrundstücke und gemischtgenutzte Grundstücke
2.1 Mietwohngrundstücke
Mietwohngrundstücke sind Grundstücke, die zu mehr als 80 v.H. Wohnzwecken dienen, mit Ausnahme der Einfamilienhäuser (§ 32 Abs. 1 Nr. 1 RBewDV). Maßgebend ist die tatsächliche Nutzung des Gebäudes im Feststellungszeitpunkt. Ist ein bebautes Grundstück, das kein Einfamilienhaus ist, im Feststellungszeitpunkt insgesamt zu Wohnzwecken vermietet, so ist es stets der Grundstückshauptgruppe Mietwohng...