Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 18 UStG Muster der Umsatzsteuererklärung 1995
Bezug:
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt folgendes:
(1) Für die Abgabe der Umsatzsteuererklärung 1995 werden die folgenden Vordruckmuster eingeführt:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
– | USt 2 A | Umsatzsteuererklärung
1995 |
– | Anlage UR | zur Umsatzsteuererklärung
1995 |
– | Anlage UN | zur Umsatzsteuererklärung
1995 |
– | USt 2 E | Anleitung zur Umsatzsteuererklärung
1995 |
(2) Seite 1 des Vordruckmusters USt 2 A wurde zur Vereinheitlichung der Steuererklärungsvordrucke neu gegliedert. Die Zeilen 16 bis 24 entsprechen den bisherigen Zeilen 22 bis 30. Der Abschnitt ”Unterschrift” (Zeilen 25 bis 30) befindet sich nunmehr am Ende der Seite.
(3) In das Vordruckmuster USt 2 A wurde die bisherige Zeile 43 (Kennzahl – Kz – 270; steuerpflichtige Umsätze in der Zeit vom bis zu 14 v.H.) nicht übernommen. Diese Umsätze sind künftig bei den Umsätzen zu anderen Steuersätzen in Zeile 44 des Vordruckmusters USt 2 A (Kz 155 und 156) zu erklären.
(4) Durch Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe a des Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes und anderer Gesetze vom (BGBl 1994 I S. 2058, BStBl 1994 I S. 655) wurde in § 18 b Satz 1 UStG die Verpflichtung zur Angabe innergemeinschaftlicher ...