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§ 51 EStG Ausstellung der Lohnsteuerkarte 1998
Bezug:
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Ausstellung der Lohnsteuerkarten 1998 folgendes:
I. Lohnsteuerkartenmuster
Das Muster der Lohnsteuerkarte 1998 ist gemäß § 51 Abs. 4 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) bestimmt worden und wird hiermit in der Anlage bekanntgemacht (Hinweis: Änderungen nur bei den Jahreszahlen). Es ist sicherzustellen, daß die Lohnsteuerkarten 1998 dem Muster entsprechen. Im übrigen wird folgendes bemerkt:
Die ausstellende Gemeinde braucht nur in der ersten Zeile auf der Vorderseite der Lohnsteuerkarte angegeben zu werden.
Der Karton für die Lohnsteuerkarten muß mit Tinte beschreibbar sein, soll ein Gewicht von 140 g/qm haben und ein Wasserzeichen enthalten. Die Kartonfarbe ist gelb. Das Format für die Lohnsteuerkarte ist wie bisher ein Blatt DIN A 5 (148 × 210 mm).
Wegen der Versendung der Lohnsteuerkarten in Fensterbriefumhüllungen weise ich auf die Anlage 2a Abschnitt 1.3 Abs. 10 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutschen Post AG für den Briefdienst Inland (AGB BfD Inl.) hin. Für die Absenderangabe kann der obere Teil des Anschriftenfeldes auf der Lohnsteuerkarte benutzt werden; die Absenderangabe dar...