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Prinzipien zur Bestimmung des Betriebsstätteneinkommens und deren Anwendung auf Banken, Versicherungsgesellschaften und andere Finanzierungsgesellschaften
Zusammenfassung der Schwerpunkte des Deutschen Nationalberichts zum Thema I des 50. IFA-Kongresses in Genf 1996
I. Betriebsstättenbegriff unter unilateralem und DBA-Recht
1. Dogmatische Grundlagen
Sowohl das deutsche als auch das internationale Steuerrecht erfordern als Mindestvoraussetzung für einen steuerlichen Anknüpfungspunkt das Vorhandensein einer Betriebsstätte, also eine feste Geschäftseinrichtung oder Anlage, die von gewisser Dauer ist und der Tätigkeit eines Unternehmens dient (§ 12 AO) bzw. durch die die Tätigkeit des Unternehmens ganz oder teilweise ausgeübt wird (Art. 5 Abs. 1 OECD-MA). Das OECD-MA, dem die deutschen DBA im wesentlichen folgen, faßt den Begriff der Betriebsstätte enger als das deutsche Steuerrecht: bestimmte Hilfstätigkeiten, die zwar im Einsatzland durchgeführt werden und zweifellos der Tätigkeit eines Unternehmens dienen (so § 12 AO), sollen wegen ihrer Geringfügigkeit noch nicht zu einer gesonderten Besteuerung führen. Ist unter den Voraussetzungen des jeweiligen DBA eine Betriebsstätte anzunehmen, nicht aber nach § 12 AO, so greift keine deutsche Besteuerung ein, denn § 12 AO hat die Aufgabe, das deutsche Besteuerungsrecht zu begründen. Erst, wenn dies nach nationalem Recht der Fall ist, kann nach den Vorschriften des jeweiligen DBA entschieden werden, w...