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Umsatzsteuer; Umsatzsteuerliche Behandlung von Grundstücksgemeinschaften
Sachverhalt
Die natürlichen Personen A und B erwerben mit notariellem Kaufvertrag ein unbebautes Grundstück ,,zu je 1/2''. Anschließend beauftragen A und B gemeinschaftlich ein Bauunternehmen mit der Errichtung eines Gebäudes.
Anfallende Kosten des Erwerbs und der Bebauung des Grundstücks sowie laufende Aufwendungen werden von A und B jeweils zur Hälfte getragen. A und B begehren den Vorsteuerabzug aus den bezogenen Leistungen.
Die umsatzsteuerliche Behandlung der bei Erwerb eines Grundstücks durch mehrere Personen zu bestimmten Anteilen entstehenden Bruchteilsgemeinschaften nach § 741 BGB (Grundstücksgemeinschaften) unterscheidet sich grundsätzlich nicht von der umsatzsteuerlichen Behandlung Unternehmer anderer Rechtsformen, da das Umsatzsteuerrecht regelmäßig nicht von der Rechtsform einer Person abhängig ist.
Besonderheiten bei der umsatzsteuerlichen Behandlung, insbesondere bei der Beurteilung des Vorsteuerabzugs nach § 15 UStG, ergeben sich jedoch aus den für Bruchteilsgemeinschaften speziellen Regelungen der §§ 742 bis 758 BGB.
Bruchteilsgemeinschaft als Leistungsempfänger
Nach § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG kann ein Unternehmer die ihm von anderen Unternehmern in Rechnung gestellte Steuer fü...