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Grundstücksgeschäfte ausländischer Domizilgesellschaften, insbesondere steuerliche Beurteilung und Kontrollverfahren
Bei Grundstücksgeschäften ausländischer Domizilgesellschaften - regelmäßig in der Rechtsform ausländischer Kapitalgesellschaften mit vermuteter Geschäftsleitung im Inland - ist in der Vergangenheit kontrovers diskutiert worden, ob diese Geschäfte rechtswirksam oder mangels Rechtsfähigkeit der Gesellschaften nichtig sind, ob grunderwerbsteuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigungen erteilt werden dürfen und welche weiteren steuerlichen Folgerungen bei solchen Geschäften zu ziehen sind. Um die in der Praxis bestehenden Unsicherheiten zu beseitigen, werden folgende Hinweise und Anweisungen gegeben:
1. Zivilrechtliche Problematik
Nach herrschender deutscher Rechtsauffassung beurteilt sich die Frage, ob eine im Ausland gegründete juristische Person rechtsfähig ist, grundsätzlich nach dem Recht, das am Ort ihres tatsächlichen Verwaltungssitzes gilt (sog. Sitztheorie; ständige Rspr., vgl. BGH, BGHZ 97, 269). Dabei ist unter Verwaltungssitz der Tätigkeitsort der Geschäftsführung und der dazu berufenen Vertretungsorgane zu verstehen, also der Ort, an dem die grundlegenden Entscheidungen der Unternehmensleitung in laufende Geschäfte umgesetzt werden. Bei Verlegung de...