Aufwandsentschädigungen und Gebührenanteile der beamteten Tierärzte (aus dem MF-Erlass vom - S 2337 - 23 - 35 -)
Die nach der ,,Verordnung über die Entschädigung von besonderem Aufwand der beamteten Tierärzte und Assistenzärzte bei den Landkreisen und kreisfreien Städten'' vom , Nds. GVBl. 1978 S. 11, gezahlten Entschädigungen sind in voller Höhe steuerfrei nach § 3 Nr. 12 Satz 2 EStG i. V. m. R 13 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 LStR.
Der MF-Erlass vom - Az. w. o. -, Nds. MBl. 1978 S. 354, ist durch diese Richtlinienregelung überholt.
OFD
Hannover v. - S
2337
Auf diese Anweisung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Fundstelle(n):
EAAAA-88110