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Umsatzsteuer; | eigenverantwortliche Ausübung unterrichtender Tätigkeit (§ 12 UStG 1967; § 18 EStG)
Eine selbständig ausgeübte unterrichtende Tätigkeit ist nach dem auch dann als freiberufliche Tätigkeit anzusehen, wenn sich der Unterrichtende der Mithilfe fachlich vorgebildeter Arbeitskräfte bedient, vorausgesetzt, daß er aufgrund eigener Fachkenntnisse leitend und eigenverantwortlich tätig wird. Voraussetzung für die Annahme eigenverantwortlicher Unterrichtstätigkeit ist, daß die für diese Tätigkeit charakteristische persönliche Beziehung des Unterrichtenden zum Schüler hergestellt wird. Diese Voraussetzung liegt vor, wenn der betreffende Stpfl. selbst unterrichtet oder durch ein regelmäßiges Eingreifen in den Unterricht anderer Lehrkräfte, d.h. durch das Mitgestalten solcher Unterrichtsveranstaltungen dazu beiträgt, eine derartige Beziehung zu begründe...