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OFD Düsseldorf 31.05.2000 S 6114 - 1 - St 233

Kraftfahrzeugsteuer; | Steuervergünstigung für Schwerbehinderte nach § 3a KraftStG für Fahrzeuge mit Oldtimer-Kennzeichen

Das FG Hamburg kommt in seinem rkr. Urt. v. - VII 147/99 zu dem Ergebnis, dass § 3a Abs. 2 KraftStG die Anwendung der Ermäßigungsregelung auf Oldtimer nicht ausschließe. Das Urteil ist nach der S 6103 - 2 - St 233 über den entschiedenen Einzelfall hinaus nicht anzuwenden. Die Steuervergünstigung nach § 3a KraftStG bezieht sich auf das Halten eines Kfz. Bei einem Fahrzeug mit Oldtimer-Kennzeichen unterliegt das Halten (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 KraftStG) jedoch nicht der Steuer. Vielmehr knüpft die Steuerbarkeit an die Zuteilung des jeweiligen Oldtimer-Kennzeichens an (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 KraftStG). Historische Fahrzeuge, für die ein Oldtimer-Kennzeichen zugeteilt worden ist, können deshalb nicht zusätzlich gem. § 3a KraftStG begünstigt werden. Diese Verwaltungsauffassung hat das FG Köln mit rkr. Urt. v. - 6 K 6982/98 (NWB EN-Nr. 561/2000)...

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