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OFD Frankfurt/M. 11.01.2000 S 7280 A 14 St IV 21

Umsatzsteuer; | Abwicklung von Fleurop-Blumenlieferungen (§ 14 UStG)

Die Fleurop GmbH (Fleurop) beabsichtigt, die Abrechnungen bei den Fleurop-Blumenlieferungsgeschäften im Inland gegenüber den Kunden (Auftraggebern) auf Bruttobeträge umzustellen. Die bisherigen Auftragsvordrucke wurden hierfür neu gestaltet. Blatt 1 (Original) ist die Kundenrechnung für den Auftraggeber. Die bisherige ,,erste Durchschrift'' (gelb) und ,,zweite Durchschrift'' (weiß) werden durch eine gemeinsame erste Durchschrift (zur Weiterleitung an den ausführenden Fleurop-Partner) ersetzt, die künftig per Fax weitergeleitet werden soll. Die zweite Durchschrift verbleibt beim Hauptunternehmer. Nach Auskunft der Fleurop wird das Blumenlieferungsgeschäft zukünftig in der Weise abgewickelt, dass der Unternehmer, der den Auftrag für eine Blumenlieferung entgegennimmt (Hauptunternehmer), den ...

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