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FG Brandenburg 08.03.1999 1 K 1769/98 U

Umsatzsteuer; | Einleitgebühren für Fäkalienentsorgung als durchlaufender Posten (§ 10 Abs. 1 Satz 5 UStG)

Mit rkr. Urt. v. - 1 K 1769/98 U hat das FG Brandenburg entschieden, dass die Einleitgebühren eines Abwasserzweckverbands für angelieferte Fäkalien bei dem anliefernden Unternehmen ein durchlaufender Posten i. S. des § 10 Abs. 1 Satz 5 UStG ist, da nach der Abwassersatzung die Grundstückseigentümer für Fäkalien beseitigungspflichtig und auch nach der Gebührensatzung Schuldner der Einleitgebühren sind.

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