DBA USA/ErbSt Artikel 9
Abschnitt III
Artikel 9 Nicht ausdrücklich erwähntes Vermögen
Vermögen, das Teil des Nachlasses oder einer Schenkung einer Person mit Wohnsitz in einem Vertragsstaat ist und nicht unter Artikel 5, 6, 7 oder 8 fällt, kann ohne Rücksicht auf seine Belegenheit nur in diesem Staat besteuert werden Artikel 11 Absatz 1 bleibt unberührt.
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